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Der Heil- und Kostenplan wird vor dem Beginn einer Behandlung aufgestellt und listet sämtliche anfallenden Kosten sowie die jeweiligen Leistungen auf. Die gesetzliche Krankenversicherung gibt mittels Heil- und Kostenplan eine Zusage über die Kosten, die von ihr übernommen werden. Auch die entsprechenden Zuschläge, die anhand des Bonusheftes berechnet werden, lassen sich über den Heil- und Kostenplan erkennen.
Die Zahnzusatzversicherung leistet ebenfalls nach dem Heil- und Kostenplan. Besonders dann, wenn eine Behandlung mit Zahnersatz bevorsteht, ist der Zahnarzt zur Aufstellung eines Heil- und Kostenplans verpflichtet. Dieser muss dann zur Überprüfung bei der Krankenkasse bzw. der Zahnzusatzversicherung eingereicht werden. Anschließend wird über die Notwendigkeit der Behandlung und die entsprechenden Zuschüsse entschieden.