Zahnzusatzversicherung - Begriffe:  Füllungen


Füllungen


Füllungen werden bei Zahnerkrankungen wie Karies an den entsprechenden Stellen eingearbeitet. Zunächst wird der erkrankte Bereich ausgebohrt, dann geschliffen und anschließend aufgefüllt. Füllungen können aus verschiedenen Materialien wie Amalgam, Keramik, Gold oder Kunststoff bestehen.

Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur für die Regelversorgung, was in diesem Fall Füllungen aus Amalgam sind. Dieses Material ist zwar kostengünstig, aber aufgrund der Zusammensetzung auch umstritten. Wer andere Füllungen bevorzugt, muss die Kosten hierfür selber tragen oder eine Zahnzusatzversicherung abschließen. Allerdings muss der Versicherungsschutz bereits vor der Notwendigkeit der Behandlung bestehen, da die Versicherung für laufende Behandlungen nicht aufkommt. Wer für zukünftige Füllungen nicht mehr selber aufkommen möchte, sollte sich zusätzlich mit einer Zahnzusatzversicherung absichern.