Zahnzusatzversicherung - Begriffe:  Festzuschuss


Festzuschuss


Der Festzuschuss im Bereich der Zahnmedizin ist ein festgelegter Kostenanteil, der im Rahmen einer Zahnbehandlung von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden muss. Die Höhe des Festzuschusses ist vom Befund abhängig. So gibt es für jede Art des Befundes einen bestimmten Festzuschuss, zum Beispiel für die Erhaltung eines Zahns oder das Einsetzen einer Krone. Für diese Leistungen gibt es jeweils einen individuellen Festzuschuss.

Um den Festzuschuss besser festlegen zu können, wird zwischen acht Befundklassen unterschieden, denen 55 verschiedene Befunde zugeordnet sind. Der Festzuschuss ist somit ein Begriff aus dem Bereich der Leistungserbringung der gesetzlichen Krankenversicherung, die Zahnzusatzversicherung betrifft diese Regelung nicht. Die Leistungen der Zahnzusatzversicherung sind nicht über Festzuschüsse geregelt, sondern über festgelegte Prozentsätze einzelner Behandlungen, die je nach Versicherer verschieden sind.