Zahnzusatzversicherung - Begriffe:  Fehlstellungen


Fehlstellungen


Fehlstellungen der Zähne treten besonders häufig im Kindesalter auf und werden meistens mit kieferorthopädischen Maßnahmen wie einer Zahnspange behoben. Die Behandlung von Fehlstellungen der Zähne ist in der Regel relativ teuer. Da die gesetzliche Krankenversicherung nur bei schwerwiegenden Fehlstellungen einen Teil der Kosten übernimmt, muss der Versicherte einiges dazu zahlen. Zusätzlich absichern können Sie sich mit einer Zahnzusatzversicherung. Diese übernimmt in vielen Fällen einen Großteil der Kosten bei Fehlstellungen. Allerdings muss die Zahnzusatzversicherung rechtzeitig abgeschlossen werden. Stehen bei Vertragsabschluss bereits Behandlungen an, erbringt die Zahnzusatzversicherung keine Leistungen.