Zahnzusatzversicherung - Ratgeber:  Erstattungsbeispiel für die Zahnzusatzversicherung


Erstattungsbeispiel der Zahnzusatzversicherung


Eine Zahnzusatzversicherung kann, wenn ein Zahnersatz ansteht, die Kosten für den Patienten um einen Großteil reduzieren. Wichtig ist, dass die Zahnzusatzversicherung rechtzeitig abgeschlossen wird, das heißt, bevor überhaupt eine zahnmedizinische Behandlung ansteht.

Wurden jedoch die entsprechenden Fristen eingehalten, ist eine Zahnzusatzversicherung zum Beispiel bei Zahnersatz Gold wert. Implantate sind eine hochwertige, aber dafür auch teure Form des Zahnersatzes. Hier ein Erstattungsbeispiel:
Kosten für das Material: 600 Euro
Zahnarzt-Honorar für den Aufbau des Knochens: 1000 Euro
Implantologische Leistung: 600 Euro
Suprakonstruktion: 800 Euro

Bei unserem Erstattungsbeispiel liegen die Kosten für ein Implantat insgesamt bei 3000 Euro. Der Festzuschuss der gesetzlichen Krankenversicherung macht in der Regel etwa 375 Euro, bei einem 5-jährig geführten Bonusheft 412 Euro sowie bei einem 10-jährig geführten Bonus ca. 487 Euro aus. Das Erstattungsbeispiel zeigt, dass ein gesetzlich versicherter Patient ohne Zahnzusatzversicherung zwischen 2513 Euro und 2625 Euro für ein Implantat selber zahlen müsste. Eine Zahnzusatzversicherung übernimmt bei diesem Erstattungsbeispiel bis zu 2700 Euro der veranschlagten 3000 Euro. Der Eigenanteil liegt somit bei etwa 300 Euro. Die Kosten für Implantate können natürlich sehr unterschiedlich ausfallen. Auch die Kostenübernahme der Zahnzusatzversicherung ist nicht bei jedem Anbieter gleich. Informieren Sie sich über die unterschiedlichen Konditionen und Tarife der Versicherer. Auf diese Weise sind Sie bei zukünftigen Zahnbehandlungen optimal abgesichert.