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Zahnbelag
Bleaching kann als „Bleichen“ übersetzt werden und dient der Beseitigung von Zahnverfärbungen. Bleaching gehört nicht zu den gesundheitlich notwendigen Leistungen und wird daher weder von der gesetzlichen Kasse noch von der Zahnzusatzversicherung übernommen. Bleaching ist ein rein kosmetischer Eingriff. Diese Kosten müssen somit von jeder Person selber beglichen werden, egal, ob eine Zahnzusatzversicherung vorhanden ist oder nicht.