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Versicherte einer Unfallversicherung erhalten in der Regel eine Rente, wenn sie aufgrund von Unfallfolgen nicht mehr erwerbsfähig sind. Oftmals führen aber nicht plötzlich eintretende Unfälle, sondern sich langsam anbahnende Erkrankungen, zur Berufsunfähigkeit. Hierfür gibt es die Berufsunfähigkeitsversicherung.
Vergleiche haben gezeigt, dass ein häufiger Grund für Berufsunfähigkeit psychische Erkrankungen sind. Gerade hierbei gibt es meistens keinen genau feststellbaren Erkrankungszeitpunkt. Außerdem resultieren viele körperliche Erkrankungen nicht aus einem Unfall, sondern haben einen unkonkreten Ursprung. Wenn eine Person nicht mehr in der Lage ist zu arbeiten, und ein ärztliches Gutachten einer Erwerbsunfähigkeit von mindestens 50% erhalten hat, kommt eine Berufsunfähigkeitsversicherung zum Tragen, sofern eine solche abgeschlossen wurde. Eine Unfallversicherung deckt nur im Falle von Unfallfolgeerkrankungen eine Berufsunfähigkeit bzw. Invalidität ab.
Personen, die kein Vermögen besitzen, sollten eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen um einen plötzlichen finanziellen Bankrott durch Berufsunfähigkeit zu vermeiden. Insbesondere Personen mit stark spezialisierten Berufen, wie beispielsweise Musiker, sind gefährdet, durch Erkrankungen ihren Beruf nicht mehr ausüben zu können. Eine Unfallversicherung allein bietet in den häufigsten Fällen keinen ausreichenden Schutz.