Unfallversicherung - Fragen:  Invaliditätsgrad Unfallversicherung


Wie wird der Invaliditätsgrad ermittelt?


Der Grad der Invalidität wird für eine private Unfallversicherung grundsätzlich durch Ärzte die dafür ausgebildet sind ermittelt. Um die Ermittlung zu vereinfachen wurde der Körper in bestimmte Bereiche geteilt und diese könne anhand einer Liste bestimmten Invaliditätsgraden zugeordnet werden.

Demnach ist der niedrigste Invaliditätsgrad 2 Prozent und wird bei Verlust von einer Zehe, außer der großen Zehe vergeben. Verlust der vollen Funktionstüchtig oder vollkommener Verlust von beispielsweise Arm mit Schultergelenk ergeben einen Invaliditätsgrad von 70 %.

Die einzelnen Invaliditätsgrade werden addiert, wenn mehrere vollständige Verluste oder vollständige Funktionsunfähigkeiten vorliegen. 100 Prozent können bei einer privaten Unfallversicherung nicht überschritten werden, dies ist der höchste Invaliditätsgrad.