Unfallversicherung - Ratgeber:  Unfallversicherung - Höhe der Leistungen


Wer bestimmt über die Höhe der Leistungen im Falle eines Unfalls?


Die Höhe der Leistungen im Falle eines Unfalls wird immer bei Vertragsabschluss einer privaten Unfallversicherung festgehalten. Der Versicherte bestimmt also selber zu welchen Konditionen er einen Vertrag abschließen will, indem er den passenden Versicherer und den geeignetsten Tarif wählt.

Ausschlaggebend für die Berechnung der Versicherungssumme ist der Grad der Invalidität. Dieser wird vom behandelnden Arzt festgestellt. Letztendlich bestimmen dann drei Faktoren die tatsächlich auszuzahlenden Höhe der Versicherungssumme: Die Höhe der abgeschlossenen Versicherungssumme, die Qualität der Gliedertaxe und die Höhe der Progression, falls eine vereinbart wurde.

Normalerweise wird bei 100%iger Invalidität die gesamte Versicherungssumme ausgezahlt, bei 50%iger Invalidität nur die Hälfte. Wurde aber eine Progression vereinbart, steigt die Invaliditätssumme um den vereinbarten Prozentanteil. Der liegt meistens zwischen 300% und 500% und kommt in der Regel ab einem Invaliditätsgrad von 25% zum Greifen.

Ist die Versicherungssumme also beispielsweise 100.000 Euro, würden bei 100%iger Invalidität ohne Progression 100.000 Euro ausgezahlt werden. Mit einer Progression von 300% wären es hingegen 300.000 Euro, die dem Versicherten zustehen würden. Die Qualität der Gliedertaxe entscheidet letztendlich welcher Invaliditätsgrad dem Versicherten zugeschrieben wird. Je nach Vertrag kann der Invaliditätsgrad bei Verlust einer Hand zwischen 50% und 75% liegen.

Vor Abschluss einer privaten Unfallversicherung sollte sich also jeder fragen, welche Leistungen er im Falle eines Unfalls von seiner Versicherung erwartet, und auf diese Weise den für sich passenden Tarif finden.