Unfallversicherung - Ratgeber:  Vorteile private Unfallversicherung


Was macht den Vorteil einer privaten Unfallversicherung zur gesetzlichen Unfallversicherung aus?


Die Gemeinsamkeit der privaten und der gesetzlichen Unfallversicherung liegt in dem Ziel der finanziellen Absicherung von Personen, die aufgrund eines Unfalls unter einer dauerhaften Beeinträchtigung der physischen oder psychischen Leistungsfähigkeit  leiden. In der Regel kommt es dann bei beiden Unfallversicherungen  entweder zu einer Einmalzahlung oder eine lebenslangen Unfallrente.

In der gesetzlichen Unfallversicherung sind automatisch alle pflichtversicherten Personen versichert. Das sind Angestellte, Schüler, Auszubildende, Studenten, Kinder, die eine Kindertagesstätte besuchen, Landwirte und Pflegepersonal. Die Beiträge der gesetzlichen Unfallversicherung werden vom Arbeitgeber und aus Steuermitteln gezahlt. Alle Anderen Unternehmer und Selbständige können sich auch freiwillig über die gesetzlichen Unfallversicherung versichern.

In der gesetzlichen Unfallversicherung sind Unfälle am Arbeitsplatz und Wegeunfälle versichert. Wegeunfälle sind Unfälle, die auf dem unmittelbaren Weg zwischen Arbeitsplatz und Wohnort des Versicherten passieren. Außerdem sind Berufskrankheiten, sofern sie in der Berufskrankheitenverordnung anerkannt sind, versichert. Greift die gesetzliche Unfallversicherung, ist das Ziel eine schnellstmögliche Heilung des Versicherten zu erzielen, damit dieser schnellstmöglich seine Tätigkeit wiederaufnehmen kann. Es werden die Kosten für eine medizinische und berufsfördernde Behandlung übernommen, sowie Lohnersatzleistungen. Im Falle einer Minderung der Erwerbsfähigkeit wird eine Rente ausgezahlt.

Im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung, gilt der Versicherungsschutz einer privaten Unfallversicherung in der Regel rund um die Uhr und weltweit. Was genau versichert ist kommt ganz auf die Versicherungspolice der jeweiligen Versicherung an. Zum Beispiel gibt es Verträge, die sogar die Kostenübernahme für kosmetische Behandlungen, die infolge eines Unfalls nötig sind, übernehmen. Außerdem gibt es spezielle Unfallversicherung mit sogenannter Abschnittsdeckung. So kann zum Beispiel eine Reiseunfallversicherung abgeschlossen werden, oder in Verbindung mit einer KFZ-Versicherung eine Insassenunfallversicherung. In diesen Fällen besteht kein 24-Stunden-Versicherungsschutz, sondern nur ein zeit- oder situationsgebundener Schutz. Eine private Unfallversicherung muss immer vom Versicherten selber gezahlt werden.

Eine private Unfallversicherung macht also nicht nur Sinn für Personen, die keinen Anspruch auf die gesetzliche Unfallversicherung haben. Auch jene, die neben einer Absicherung am Arbeitsplatz nach einer Absicherung für Freizeitunfälle suchen, sollten sich über eine passende private Unfallversicherung informieren.