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Ein Unfall ist ein Ereignis, bei dem der Versicherte ein unvermutetes und rasch von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis erlebt und dadurch unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung oder den Tod erleidet.
Unfälle sind über die private Unfallversicherung generell abgedeckt. Allerdings muss der Versicherte bei dem Unfall dauerhaft körperlich oder geistig geschädigt worden sein und der Schadensfall muss innerhalb eines Jahres nach dem Unfall auftreten und auch in diesem Zeitraum der Versicherung angezeigt werden.
Geistige Schäden sind nicht in jeder privaten Unfallversicherung mitversichert, denn je nach Vertragsart können auch Sonderregelungen gelten. So können neben den geistigen Schäden beispielsweise Unfälle in gefährlichen Berufsfeldern und in gefährlichen Sportarten von den Versicherern ausgeschlossen werden. Da der Unfall eine unfreiwillige Ursache aufweisen muss, sind beispielsweise Selbstmord und Selbstverstümmelung nicht Bestand einer privaten Unfallversicherung.