Unfallversicherung - Fragen:  Wann zahlt Unfallversicherung?


Wann zahlt die private Unfallversicherung?


Die private Unfallversicherung zahlt, wenn der Versicherungsnehmer einen Unfall hatte und dadurch einen bleibenden gesundheitlichen Schaden von mindestens 50 Prozent behält oder dadurch stirbt.

Die Invalidität aus dem Unfall muss mindestens innerhalb eines Jahres entstehen und nach spätestens 15 Monaten der Versicherungsgesellschaft angezeigt werden. Die Invalidität oder der Todesfall müssen durch ein ärztliches Gutachten nachgewiesen werden. Im Todesfall wird die Todesfallleistung an die Hinterbliebenen gezahlt, im Falle der Invalidität bekommt der geschädigte Versicherungsnehmer eine Unfall-Rente in Höhe des vertraglich Vereinbarten und oft, je nach Vertrag, zusätzlich noch eine Einzelzahlung in Höhe der zehnfachen monatlichen Unfall-Rente. Einige Versicherungen bieten auch Zusatzabsicherungen wie Tagegeld im Krankenhaus, Unfalltagegeld, Übergangsleistungen etc. an.

Achten Sie bei Vertragsabschluss der privaten Unfallversicherung darauf, dass vor allem bei hoher Invalidität die Unfall-Rente ausreichend hoch ausfällt. Denn es könnten enorme Kosten wie behindertengerechter Umbau des Hauses, teure Hilfsmittel zum Leben etc. im Falle einer Invalidität auf Sie zukommen.