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Die Höhe der Unfall-Rente wird vertraglich zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherten vereinbart. Sollte nun dem Versicherten durch einen Unfall eine dauerhafte und mindestens 50 Prozentige Verschlechterung der körperlichen und geistigen Eigenschaften eintreten, so greift die private Unfallversicherung und eine Unfall-Rente wird vom Versicherungsunternehmen gezahlt. Der Anspruch auf die Unfall-Rente gilt lebenslang.
Zu dieser Unfall-Rente aus der privaten Unfallversicherung wird häufig noch, je nach Vertragsart, eine einmalige Zahlung von dem zahnfachen der monatlichen Unfall-Rente fällig. Der gesundheitliche Zustand des Versicherungsnehmers wird durch ein ärztliches Gutachten festgestellt.