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Gemäß den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB) liegt ein Unfall vor, wenn ein plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis zu einer unfreiwilligen Gesundheitsschädigung führt. Außerdem gelten Verrenkungen von Wirbelsäule und Gelenken sowie Zerrungen oder Risse von Muskeln, Sehnen, Bändern und Kapseln, aufgrund von erhöhter Kraftanstrengung ebenfalls als Unfälle.
Das versehentliche Einnehmen von Giftstoffen fällt normalerweise nicht unter den Schutz der Unfallversicherung. Vergiftungen von Kindern bis 10 Jahre, die aufgrund von selbständiger aber versehentlicher oraler Einnahme von Giftstoffen hervorgerufen wurde, bilden dabei eine Ausnahme.