Unfallversicherung - Begriffe:  Vorinvalidität


Vorinvalidität


Vorinvalidität in der privaten Undfallversicherung bedeutet, dass wenn nach einem Unfall geistige oder körperliche Einschränkungen bestehen die in kleinerem Maße bereits vor dem Unfall bestanden, der Invaliditätsgrad abzüglich der Vorinvalidität bestimmt wird.

Oft kommt dieser Fall in der privaten Unfallversicherung zum Beispiel zum Tragen, wenn der Geschädigte schon vor dem Unfall eine Brille trug und als Unfallfolge Blindheit entstand. Das Abziehen der Vorinvalidität nennt man in diesem Fall Brillenabschlag.