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In dem Vertrag mit Ihrer privaten Unfallversicherung ist festgelegt in welchen Fällen die Versicherung greift und in welchen nicht.
Häufig ist es zum Beispiel der Fall, dass Risikosportarten nicht abgedeckt sind. Haben Sie also einen Reitunfall, aber keine Unfallversicherung mit Risikosportartenklausel, wird Ihre Unfallversicherung nicht greifen. Deshalb sollten Sie sich immer gut informieren was im Vertrag festgelegt ist.
Es gibt aber auch bestimmte Umstände, unter denen Sie keine Leistung aus der privaten Unfallversicherung bekommen, obwohl es vorerst so scheint als müsse die Versicherung greifen. Das ist der Fall wenn Sie alkoholisiert, unter Drogen oder aufgrund von Schwindel einen Unfall verursachen.
Bei Alkoholkonsum gibt es feste Richtwerte: Ab 2,67 Promille ist der Versicherungsschutz generell ausgeschlossen. Bei Teilnahme am Straßenverkehr sind 1,1 Promille bei Kraftfahrern, 1,7 Promille bei Radfahrern und 2 Promille bei Fußgängern die Grenzwerte. Drogenkonsum oder spontane Schwindelanfälle lassen sich zwar nur schwer in „Stärkekategorien“ einordnen, aber werden versicherungstechnisch als Bewusstseinsstörung gewertet.