Unfallversicherung - Begriffe:  Todesfallsumme


Todesfallsumme


Die Todesfallsumme ist die Summe, die im Falle des Todes des Versicherten in der privaten Unfallversicherung an seine Hinterbliebenen oder die Bezugsberechtigten ausgezahlt wird. Der Tod muss eine Unfallfolge sein und spätestens ein Jahr nach dem Unfall eintreten. Die Höhe der Todesfallsumme wird vertraglich zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherten vereinbart. Die Todesfallsumme sollte nicht zu gering gewählt werden, gerade wenn der Versicherte im Fall eines Todes eine Familie hinterlässt.

Die Todesfallsumme wird in der privaten Unfallversicherung neben der Invaliditätssumme vereinbart. Wobei die Invaliditätssumme nur bei Invalidität und nicht bei Tod gezahlt wird. Die Invaliditätssumme wird erst nach einem Jahr fällig. Wenn zusätzlich eine Todesfallsumme vereinbart wurde, kann der Geschädigte im Falle der Invalidität schneller an eine Teilzahlung von der privaten Unfallversicherung kommen.