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Bei privaten Unfallversicherungen für Familien spielt der Hauptwohnsitz eine Rolle. Alle Verträge über eine private Unfallversicherung die vor dem 01. April 2001 geschlossen wurden bieten nur Versicherungsschutz für die mitversicherten Familienmitglieder, die auch unter der gleichen Adresse wie der Hauptversicherungsnehmer gemeldet sind.
Somit ist zum Beispiel ein Kind, was sich noch in der Ausbildung befindet, aber schon ausgezogen ist, nicht mehr mitversichert. Wenn das Kind während der Ausbildungszeit aber noch zuhause wohnt und dort auch gemeldet ist, dann ist es noch mitversichert.
Wenn der Vertrag über die private Unfallversicherung nach dem 01.04.2001 abgeschlossen wurde, spielt der Wohnsitz der Vertragsnehmer für den Versicherungsschutz der Mitversicherten keine Rolle, außer er befindet sich im Ausland.