Unfallversicherung - Ratgeber:  Kosmetische Operationen


Sollten kosmetische Operationen auch mitversichert werden?


Ob Sie kosmetische Operationen in Ihrer privaten Unfallversicherung mit absichern wollen oder nicht, müssen Sie für sich selbst durchdenken und entscheiden. In den meisten Fällen macht diese Mitversicherung aber Sinn, denn beispielsweise werden Narbenkorrekturen nach einem schweren Unfall häufig von den Krankenkassen nicht getragen. Und wenn Sie Zähne bei einem Unfall verlieren, zahlen Ihnen die Krankenkassen meist auch nur einen kleinen Teilbetrag zur Wiederinstandsetzung dazu.

Wenn Sie kosmetische Operationen in Ihrer privaten Unfallversicherung mitversichern, dann zahlt Ihnen die private Unfallversicherung die Kosten für diese Operationen als Unfallfolge. Also kann gerade im Fall der Fälle die Versicherung für kosmetische Operationen in der privaten Unfallversicherung eine willkommene Zusatzversicherung sein.