Unfallversicherung - Begriffe:  Selbstverstümmelung


Selbstverstümmelung


Unter Selbstverstümmelung versteht man das beabsichtigte Entfernen oder Zerstören der Funktionen von Gliedmaßen und/oder Organen. Auch eine nicht anhaltende aber beabsichtigte Zerstörung der Funktion von Gliedmaßen gilt als Selbstverstümmelung.

In der privaten Unfallversicherung gibt es keinen Anspruch auf Leistungen, wenn der Unfall und/oder die Unfallfolgen durch Selbstverstümmelung entstanden sind. Es sind Fälle bekannt, in denen Versicherte sich Selbstverstümmelung angetan haben, um an Geld aus der privaten Unfallversicherung zu kommen. Ebenso ist auch Selbstmord nicht über die private Unfallversicherung abgesichert. Denn ein Unfall ist nur ein Ereignis das plötzlich und unerwartet durch ein von außen auf den Körper einwirkendes Geschehen passiert.