Unfallversicherung - Begriffe:  Rückholkosten


Rückholkosten


Rückholkosten fallen an, wenn nach einer ärztlichen Anordnung ein Unfallopfer aus dem Krankenhaus oder vom Unfallort an seinen Wohnort oder in ein anderes Krankenhaus transportiert wird. Bei einem Todesfall sind die Rückholkosten (dann auch Überführungskosten genannt) auch der Transport des Toten zu seinem Wohnort.

Bei einigen Versicherern der privaten Unfallversicherung können Rückholkosten mitversichert werden. In manchen Tarifen der privaten Unfallversicherung sind die Rückholkosten automatisch inkludiert, bei anderen Tarifen kann man die Rückholkosten gegen eine Aufstockung des Beitrags versichern. Die Rückholkosten sind meist bis zu einer bestimmten Summe abgesichert. Oft sind die Rückholkosten auch in Bergungskosten der privaten Unfallversicherung enthalten. Viele Versicherungsunternehmen unterscheiden zwischen Inlands-Rückholkosten und Auslands-Rückholkosten.