Unfallversicherung - Begriffe:  Progressionsregelung


Progressionsregelung


Die Progressionsregelung bedeutet, dass ab 25 Prozent Invaliditätsgrad der Prozentsatz zur Berechnung der Invaliditätsleistung ansteigt.

Bei Abschluss einer privaten Unfallversicherung vereinbaren Versicherungsnehmer und Versicherungsagentur eine bestimmte Grundsumme. Oft bieten die Versicherungsunternehmen diese Grundsumme bei der privaten Unfallversicherung mit einer Progression an. Das bedeutet, dass im Fall einer hohen Invalidität oder bei einer Vollinvalidität eine hohe Invaliditätsleistung ausgezahlt wird. Bei einer niedrigen Invalidität erhält das Unfallopfer dementsprechend wenig Invaliditätsleistung. Doch statistisch gesehen liegen die meisten Invaliditätsgrade, wenn eine private Unfallversicherung greift, bei unter 25 Prozent. Im Fall, dass jedoch eine hohe Invalidität nach einem Unfall vorliegt, lohnt sich die Progression aber sehr.

So wird zum Beispiel bei einer Grundsumme von 100.000 Euro, einer Progression von 500 Prozent und einem Invaliditätsgrad von 80 Prozent eine Invaliditätsleitung von 340.000 Euro ausgezahlt, ohne Progression sind es aber nur 80.000 Euro.