Unfallversicherung - Begriffe:  Pflegebedürftigkeit


Pflegebedürftigkeit


Pflegebedürftigkeit bedeutet in der privaten Unfallversicherung nach einem Unfall dauerhaft nicht mehr alltäglichen Aktivitäten und Verpflichtungen nachgehen zu können. Eine Pflegebedürftigkeit entsteht durch Krankheit und/oder Behinderung.

Pflegebedürftige Menschen bedürfen Hilfe bei den Aktivitäten die sie nicht mehr alleine verrichten können. Der Pfleger von der privaten Unfallversicherung kann zum Beispiel für reine Hilfestellung, oder aber auch für die Arbeit im Haushalt und der Pflege der Person benötigt werden. Eine pflegebedürftige Person kann zum Beispiel Hilfe beim An- und Ausziehen, beim Reinigen des Körpers wie Duschen oder Baden, beim Gang zur Toilette und beim Essen brauchen.

Die Pflegebedürftigkeit wird in verschiedene Grade eingeteilt. Die Einteilung wird vom medizinischen Dienst vorgenommen.