Unfallversicherung - Fragen:  Berufswechsel und die Unfallversicherung


Muss ein Berufswechsel der privaten Unfallversicherung mitgeteilt werden?


Ja, Sie müssen einen Berufswechsel unbedingt Ihrer privaten Unfallversicherung mitteilen, damit der Versicherungsschutz nach einem Berufswechsel weiterhin zu Ihrem gewohnten Schutz gewährleistet ist.

Da die Risiken bei einem neuen Beruf höher oder niedriger ausfallen können, werden Sie in der privaten Unfallversicherung neu eingestuft. Sollten Sie den Berufswechsel der privaten Unfallversicherung jedoch nicht mitteilen, verfallen Ihre Ansprüchen im Schadensfall nicht. Es kann Ihnen aber passieren, dass wenn das Risiko im neuen Beruf von der Versicherung höher als im Alten eingestuft wird, Ihnen nun eine niedrigere Leistung im Schadensfall ausgezahlt wird. Denn Ihnen stehen nun nur die Leistungen zu, die anhand der gezahlten Beiträge in der höheren Risikoeinstufung anfallen.

Neben der Angabe eines Berufswechsels sollten Sie Ihrer privaten Unfallversicherung auch das eventuelle Tätigen von Risikosportarten mitteilen. Wenn Ihre Kinder einen Beruf beginnen, auch einen Nebenjob, sollte Ihre Versicherung das auch erfahren um den Tarif anzupassen.