Unfallversicherung - Begriffe:  Kurkostenbeihilfe


Kurkostenbeihilfe


Die Kurkostenbeihilfe ist eine Leistung der privaten Unfallversicherung. Meistens ist die Kurkostenbeihilfe in der privaten Unfallversicherung nicht automatisch mitversichert, sondern muss als Zusatzleistung gegen eine Zusatzgebühr mitversichert werden. Einige Versicherer der privaten Unfallversicherung bieten aber auch die Zusatzleistung Kurkostenbeihilfe ohne weitere Beiträge an.

Die Kurkostenbeihilfe ist dazu gedacht, dass der Versicherte bei einem Kuraufenthalt von mindestens drei Wochen eine vertraglich vereinbarte Zuzahlung zu den Kosten erhält. Die Kur muss unfallbedingt angetreten werden, mindestens drei Wochen andauern und innerhalb drei Jahre nach dem Unfall beginnen. Anhand eines ärztlichen Attests muss der privaten Unfallversicherung bescheinigt werden, dass die Kur notwendig ist und die Notwendigkeit durch den vorangegangenen Unfall ausgelöst wurde. Reha-Maßnahmen sind keine Kur.