Unfallversicherung - Begriffe:  Krankenhaustagegeld


Krankenhaustagegeld


Das Krankenhaustagegeld kann als Leistung in der privaten Unfallversicherung gewählt werden. Bei vielen Versicherungsunternehmen ist das Krankenhaustagegeld im allgemeinen Tarif enthalten.

Krankenhaustagegeld in einer privaten Unfallversicherung erhält der Versicherte, wenn er nach einem Unfall vollstationär medizinisch behandelt werden muss. Bei Abschluss des Vertrags in der privaten Unfallversicherung wird zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsunternehmen ein Geldbetrag pro Tag festgelegt, der dann im Fall der Fälle an den Versicherten ausgezahlt wird. Dabei werden Aufnahme- und Entlassungstag als ganzer Tag betrachtet. Mit diesem Krankenhaustagegeld in der privaten Unfallversicherung können Mehraufwendungen wie Telefon, Internet und Eigenbeteiligungen, aber auch Haushaltshilfen etc. finanziert werden.