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Im Falle einer andauernden Invalidität als Unfallfolge, muss die private Unfallversicherung dem Unfallopfer eine Invaliditätsleistung zahlen. Hierfür muss die Invalidität innerhalb eines Jahres nach dem Unfall auftreten und spätestens 15 Monate nach dem Unfall der Versicherung angezeigt werden. Für die Mitteilung an die private Unfallversicherung muss ein Arzt die Invalidität schriftlich feststellen und einreichen.
Die Invaliditätsleistung wird von der privaten Unfallversicherung nicht gezahlt, wenn das Unfallopfer innerhalb eines Jahres nach dem Unfall an den Folgen des Unfalls verstirbt. In diesem Fall könnte aber eine Todesfallsumme, wenn diese vertraglich vereinbart war, an die Hinterbliebenen ausgezahlt werden. Wenn die Todesursache allerdings nicht unfallbedingt ist, wird die Invaliditätsleistung trotzdem ausgezahlt.
Die Höhe der Invaliditätsleistung lässt sich aus Invaliditätsgrad und vereinbarter Grundsumme berechnen. Die Invaliditätsleistung kann als einmalige Zahlung oder auch in Form einer Unfallrente erfolgen. Meistens sehen es die Versicherungsunternehmen der privaten Unfallversicherung so vor, dass bei einem Unfall nach dem 65. Lebensjahr des Versicherten, die Invaliditätszahlung als Rente gezahlt wird.