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Vorinvalidität
Invalidität bedeutet in der privaten Unfallversicherung die stetige Beeinträchtigung von körperlicher und/oder geistiger Leistungsfähigkeit als Unfallfolge. Invalidität führt zu Berufsunfähigkeit, auch zu teilweiser Berufsunfähigkeit. Der Grad der Invalidität in einer privaten Unfallversicherung wird vom erstbehandelnden Arzt nach dem Unfall beurteilt. Die private Unfallversicherung kann aber auch einen unabhängigen Arzt für ein Gutachten bestimmen.
Der Invaliditätsgrad wird anhand der Gliedertaxe, eine Liste Ihrer Versicherung zur Bestimmung des Grades der Invalidität, festgelegt. Diese Liste der Gliedertaxe ist in vielen Versicherungsunternehmen einheitlich, manche Versicherer bieten aber auch höhere Prozentsätze bei bestimmter Invalidität an. Die Gliedertaxe bei Invalidität in Heilberufen grenzt sich noch einmal von der allgemeinen Gliedertaxe ab. Die Prozentsätze fallen hier in vielen Punkten höher aus.