Unfallversicherung - Begriffe:  Grundsumme


Grundsumme


Die Grundsumme in der privaten Unfallversicherung wird auch Deckungssumme oder Versicherungssumme genannt. Die Grundsumme kann mit oder ohne Progression vereinbart werden. Im Falle einer Invalidität bemisst sich die Zahlung an den Geschädigten unter anderem anhand der Grundsumme.

Damit Sie bei einem Unfall ausreichend versichert sind, sollte die Grundsumme in der privaten Unfallversicherung nicht zu niedrig gewählt werden. Wenn Sie eine private Unfallversicherung mit Progression vereinbart haben, steigt die Grundsumme im Falle einer hohen Invalidität oder einer Vollinvalidität als Unfallfolge.

Allerdings haben die meisten privaten Unfallversicherungen bei einer Progression festgelegt, dass die Stufen erst ab einem Invaliditätsgrad von 25 Prozent beginnen. Wenn Sie nun eine geringe Grundsumme dafür aber eine hohe Progression gewählt haben und nach einem Unfall eine niedrige Invalidität aufweisen, zahlt Ihnen Ihre private Unfallversicherung nur eine geringere Summe. Diese Progression lohnt sich meist nur im Falle einer hohen Invalidität oder bei Vollinvalidität.

Somit wird aus der Grundsumme und dem Invaliditätsgrad die Zahlung der privaten Unfallversicherung errechnet. Haben Sie beispielsweise einen Invaliditätsgrad von 20 Prozent als Unfallfolge und eine Grundsumme von 100.000 Euro vereinbart, so erhalten Sie von Ihrer Unfallversicherung 20.000 Euro.