Unfallversicherung - Begriffe:  Gliedertaxe


Gliedertaxe


Die Gliedertaxe ist eine Liste mit Richtwerten in der privaten Unfallversicherung um den Invaliditätsgrad eines Unfallopfers festzustellen.

Der Invaliditätsgrad wird bei komplettem Verlust oder Verlust der Funktion von Sinnesorganen und Gliedern erhoben. Anhand der Gliedertaxe werden fast alle Invaliditätsgrade in der privaten Unfallversicherung festgestellt.

Die Gliedertaxe und ihre Prozentsätze sind nicht festgeschrieben für die privaten Unfallversicherer, viele arbeiten aber mit diesen:



Einige Versicherungsunternehmen arbeiten nicht mit diesen Gliedertaxen, sondern haben ihre eigenen Prozentsätze zur Ermittlung des Invaliditätsgrads.

Der Invaliditätsgrad in der privaten Unfallversicherung wird anhand Gliedertaxe von Ärzten ermittelt. Wenn ein Körperglied oder ein Sinnesorgan nur teilweise eingeschränkt ist, so wird dieser Anteil des jeweiligen Prozentsatzes als Invaliditätsgrad angenommen. Die Summe der Gliedertaxe kann nicht mehr als 100 Prozent betragen.