Unfallversicherung - Fragen:  Unfallversicherung Pflicht?


Gilt die Unfallversicherung als Pflichtversicherung?


Es gibt bei der Unfallversicherung zwei verschiedene Arten. Einmal die gesetzliche Unfallversicherung und einmal die private Unfallversicherung.

Die gesetzliche Unfallversicherung ist Bestandteil der Sozialversicherung. Somit sind alle sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer in der gesetzlichen Unfallversicherung pflichtversichert. Dieser Versicherungsschutz besteht aber auch nur bei Arbeitsunfällen, das heißt Unfälle die während der Arbeitszeit oder auf direktem Arbeitsweg entstehen. Daher macht die zusätzliche private Unfallversicherung auch für sozialversicherungspflichtige Beschäftige Sinn, denn die private Unfallversicherung bietet auch bei Unfällen in der Freizeit Schutz.

Bei Selbstständigen, Hausfrauen, Kindern (außer während des Besuchs von Kindertagesstätten) und nicht erwerbstätigen Personen ist es hingegen anders: Wer nicht sozialversicherungspflichtig ist, ist auch nicht Unfallversichert, sofern keine private Unfallversicherung abgeschlossen wurde. Somit ist die Unfallversicherung für alle nicht sozialversicherungspflichtigen Personen keine Pflichtversicherung. Da Unfälle aber auch in der Freizeit, und dort statistisch sogar vermehrt vorkommen, sollte sich jeder über eine private Unfallversicherung versichern, um im Fall der Fälle finanziell abgesichert zu sein. Gerade auch für Selbstständige ist eine private Unfallversicherung von Nöten, da Arbeitsunfälle ansonsten auch nicht abgesichert sind.