Unfallversicherung - Begriffe:  Gesetzliche Unfallversicherung


Gesetzliche Unfallversicherung


Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein Teilbereich der deutschen Sozialversicherung. Die Beiträge der gesetzlichen Unfallversicherung werden alleine vom Arbeitgeber gezahlt. Die gesetzliche Unfallversicherung haftet für Unfälle am Arbeitsplatz und auf Arbeitswegen sowie bei Berufskrankheiten. Betriebsfeiern und andere Freizeitaktivitäten, die in den Bereich des Arbeitgebers gehören, sind ebenso mit abgesichert.

Neben der unmittelbaren Versorgung bei einem Unfall gehören auch die Entschädigung von Angehörigen und Hinterbliebenen sowie Maßnahmen zur Wiederherstellung von Gesundheit und Leistung des Unfallopfers zu den Pflichten der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Leistungen in der gesetzlichen Unfallversicherung sind Heilbehandlungen, Unfallgeld, Berufshilfe, Rehabilitation, Unfallrente, Pflegegeld, Sterbegeld, Hinterbliebenenrente, Waisenrente und Rentenabfindung.

In der gesetzlichen Unfallversicherung sind pflichtversicherte Personen wie Arbeitnehmer, Kinder die einen Kindergarten besuchen, Schüler, Studenten, Auszubildende etc. versichert. Alle anderen Personengruppen wie Unternehmer, Selbstständige, Freiberufler, Hausfrauen etc. sollten sich unbedingt über eine private Unfallversicherung absichern. Denn diese Personengruppen sind in der gesetzlichen Unfallversicherung nicht mitversichert.

Aber auch die Pflichtversicherten sollten über eine zusätzliche private Unfallversicherung nachdenken, denn Unfälle in der Freizeit sind auch bei den Pflichtversicherten nicht über die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt.