Unfallversicherung - Begriffe:  Genesungsgeld


Genesungsgeld


Bei einer privaten Unfallversicherung kann der Kunde neben dem Krankenhaustagegeld noch ein Genesungsgeld absichern. In der Regel werden diese beiden Leistungen gemeinsam vereinbart.

Das Krankenhaustagegeld wird dabei im Falle eines Unfalls von der privaten Unfallversicherung für den Zeitraum den der Versicherte im Krankenhaus verbleiben muss gezahlt. Das Genesungsgeld wird für die gleiche Zeit nach der Entlassung noch einmal weitergezahlt. Sollte der Versicherte zum Beispiel 10 Tage im Krankenhaus verbracht haben, so bekommt er für diese 10 Tage Krankenhaustagegeld ausgezahlt und für weitere 10 Tage Genesungsgeld. Das kann vor allem bei langen Krankenhausaufenthalten eine sinnvolle Ergänzung sein.

Das Genesungsgeld bei einer privaten Unfallversicherung wird nur gezahlt, wenn auch das Krankenhaustagegeld bewilligt wurde. Die Bezahlung erfolgt ab dem Termin der Entlassung aus dem Krankenhaus in Höhe der vereinbarten Summe. Das Genesungsgeld wird maximal für 100 Tage gezahlt und kann eine Abstufung nach Tagen beinhalten.