Unfallversicherung - Begriffe:  Gefahrengruppen


Gefahrengruppen


Bei der privaten Unfallversicherung unterscheidet man zwischen zwei unterschiedlichen Gefahrengruppen, A und B. Anhand der Einteilung in eine der Gefahrengruppen wird auch der Beitrag für den zu Versichernden errechnet.

Die Gefahrengruppe A ist die Gruppe aller Erwerbstätigen die keiner körperlichen und/ oder handwerklichen Arbeit nachgeht. Kaufmännisch Tätige und Verwalter, leitendes Personal sowie Mitarbeiter in Läden, Laboren, Gesundheitswesen, Künstler etc. gehören zum Beispiel dieser ersten Gefahrengruppe an.

Zur Gefahrengruppe B gehören hingegen die Personen die körperliche oder handwerkliche Arbeit betreiben, aber auch Personen die mit giftigen und entzündlichen Stoffen arbeiten. Dies sind zum Beispiel Kellner, Tierärzte, Sportlehrer, Polizisten, Postbeamte.

Sollte eine Person beiden Gefahrengruppen zugeteilt werden können, so wird er automatisch in die zweite Gefahrengruppe eingestuft. Bei einigen Versicherungsunternehmen der privaten Unfallversicherung werden Frauen generell in die Gefahrengruppe A eingestuft. Personen die Berufe wie Artist, Berufssportler, Rennfahrer und Taucher ausüben können nicht bei allen Versicherungsunternehmen eine private Unfallversicherung abschließen. Oft müssen diese Personengruppen einen Risikozuschlag zahlen.

Bei einem Berufswechsel informieren Sie unbedingt Ihre private Unfallversicherung, damit Ihr gewohnter Schutz bestehen bleibt.