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Die Vorsorgeversicherung in der privaten Unfallversicherung ist gedacht, um bei einer Heirat oder bei der Geburt von leiblichen Kindern eine Zeit einzuräumen, in denen der Ehegatte und die leiblichen Kinder mitversichert sind.
Die Vorsorgeversicherung in der privaten Unfallversicherung gilt generell drei Monate. Im Fall dass der Versicherungsnehmer die Versicherungsgesellschaft von der Heirat oder der Geburt innerhalb der drei Monate in Kenntnis setzt, so verlängert sich die Vorsorgeversicherung um weitere drei Monate. Sechs Monate darf die Vorsorgeversicherung in der privaten Unfallversicherung jedoch nicht überschreiten. Für die Vorsorgeversicherung muss der Versicherungsnehmer keine weiteren Beiträge zahlen.