Unfallversicherung - Begriffe:  Bergungskosten


Bergungskosten


Bergungskosten sind die Kosten die anfallen, wenn das Unfallopfer nach einem Unfall nicht aufgefunden wird und Suchaktionen zur Bergung durchgeführt werden müssen. Auch der Transport in ein nahegelegenes Krankenhaus oder nach ärztlicher Anweisung in ein Spezialkrankenhaus gehören zu den Bergungskosten.

Im Todesfall wird der Transport in den Heimatort organisiert. Bei einem Todesfall im Ausland kann wahlweise zwischen Heimtransport und einer Bestattung im Ausland entschieden werden.

Einige Versicherungsunternehmen der privaten Unfallversicherung bieten auch bei einem Unfall im Ausland die Kostenübernahme für die Unterbringung und den Heimtransport für mitreisende minderjährige Kinder und den Lebensgefährten an.

Es gibt einige Versicherungsunternehmen in der privaten Unfallversicherung die Bergungskosten ohne weitere Beitragszahlungen mitversichern, meistens dann aber nur bis zu einer bestimmten Summe. Bei vielen Versicherern müssen die Bergungskosten extra, gegen einen erhöhten Beitrag, abgesichert werden.