Unfallversicherung - Begriffe:  Beitragsrückgewähr


Beitragsrückgewähr


Die Beitragsrückgewähr bedeutet eine Rückerstattung von den kompletten Beiträgen oder von Teilbeiträgen, sofern in einem bestimmten vereinbarten Zeitraum die Versicherung nicht in Anspruch genommen wurde.

Bei privaten Unfallversicherungen muss für die Beitragsrückgewehr zusätzlich eine Lebensversicherung abgeschlossen werden, über die dann meist Jahre später die eingezahlten Beiträge als Rente ausgezahlt werden. Diese Lebensversicherungen gibt es fondsgebunden oder aber auch klassisch. Die Summe der Rückerstattung ist meistens aber wesentlich geringer als die Summe, die vom Versicherten in die private Unfallversicherung eingezahlt wurde. Denn das Alter, bis die komplette Summe ausgezahlt wird, wird in den meisten Fällen von den Versicherten gar nicht erreicht.

Die private Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr ist somit eine Kombination aus Unfallversicherungsschutz und Lebensversicherungsschutz. Besonders für sehr junge oder sehr alte Personen lohnt sich die Beitragsrückgewehr meist nicht.