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Eine Übergangsleistung kann in der privaten Unfallversicherung vereinbart werden. Bei dieser Übergangsleistung zahlt das Versicherungsunternehmen dem Unfallopfer eine Leistung, wenn der Versicherte nach einem Unfall länger als sechs Monate lang mehr als 50 Prozent in der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit eingeschränkt ist. Diese Einschränkung muss eine Unfallfolge sein.
Die Übergangsleistung muss spätestens sieben Monate nach dem Unfall bei der privaten Unfallversicherung beantragt werden. Ein ärztliches Attest muss die Einschränkung bestätigen. Wenn nach drei Monaten nach dem Unfall eine Einschränkung von 100 Prozent besteht, so zahlt die private Unfallversicherung bereits zu diesem Zeitpunkt 50 Prozent der vereinbarten Übergangsleistung. Die restliche Summe wird gegebenenfalls nach Ablauf der sechs Monate nach dem Unfall verrechnet.
Die Zahlung bleibt auch bestehen, wenn die Einschränkungen wieder komplett geheilt werden können.