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Vorsteuerabzug
Der Vorsteuerabzug ist eine tragende Säule des Umsatzsteuersystems. Der Vorsteuerabzug vermeidet, dass Unterneh- mer, die Lieferungen oder sonstige Leistungen mit anderen Unternehmern austauschen, nicht ständig zu ihren Lasten Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen müssen. Stattdessen können sie die im Kaufpreis enthaltene Umsatzsteuer als Vorsteuerabzug beim Finanzamt geltend machen und sich auf diese Weise das gezahlte Umsatzsteuergeld zurück- holen.
Der Unternehmer bezahlt in diesem Fall nur den Nettopreis. Die Umsatzsteuer wird demnach letzten Endes vom Endver- braucher getragen. Nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind private Endverbraucher; Bund, Länder und Gemeinden, wenn sie öffentlich tätig werden; Kleinunternehmer und Unternehmer, die nur steuerfreie Umsätze tätigen. Ein Verzicht auf die Umsatzsteuerbefreiung kann ggf. beantragt werden und führt dann auch zum möglichen Vorsteuerabzug.