Umsatzsteuer - Begriffe:  Unternehmerpflichten


Unternehmerpflichten


Die Unternehmerpflichten lassen sich in einer Vielzahl von gesetzlichen Regelungen festmachen. Der Unternehmer ist verpflichtet seine Umsätze dem Finanzamt gegenüber per Vordruck mitzuteilen, wenn der Jahresumsatz einen bestimm- ten Betrag übersteigt und keine Ausschlusskriterien greifen. Die Unternehmerpflichten liegen bei der Umsatzsteuer im Speziellen in der Selbstveranlagung, die über ein Kontrollverfahren des Finanzamtes hinsichtlich der Vollständigkeit der Angaben überprüft wird.

Die Leistungen seitens des Unternehmens müssen genauestens protokolliert werden und jederzeit nachvollziehbar sein. Sollte sich bzgl. einiger Umsätze eine Änderung ergeben haben, ist dies dem zuständigen Finanzamt schnellst- möglich mitzuteilen.