Umsatzsteuer - Begriffe:  Umsatzsteuererklärung


Umsatzsteuererklärung


Der Unternehmer muss neben den Umsatzsteuer-Voranmeldungen eine Umsatzsteuererklärung für das gesamte Jahr abgeben. Die Umsatzsteuererklärung muss auf den amtlichen Vordrucken erfolgen und hat das Kalenderjahr als Grund- lage. Sollte das Unternehmen ein abweichendes Wirtschaftjahr haben, ist dennoch das Kalenderjahr für die Berechnung der Umsatzsteuer maßgeblich.

Die Umsatzsteuererklärung ist bis zum 31.Mai des folgenden Jahres beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Sollte dies dem Unternehmer nicht möglich sein, kann auf Antrag eine Fristverlängerung bis zum 28. Februar des übernäch- sten Jahres gewährt werden. Sollte die Umsatzsteuererklärung von den Umsatzsteuer-Voranmeldungen abweichen und eine Nachzahlung für den Steuerpflichtigen nach sich ziehen, muss diese innerhalb eines Monats an das Finanzamt ge- leistet werden. Kommt es zu einer Erstattung, erfolgt die Auszahlung nach der Bearbeitung durch das Finanzamt.