Umsatzsteuer - Begriffe:  Umsatzsteuer-Voranmeldung


Umsatzsteuer-Voranmeldung


Bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung handelt es sich um eine Steueranmeldung seitens des Unternehmers. Die Umsatzsteuer wird in diesem Fall vom Steuerpflichtigen selbst berechnet. Hat der Unternehmer in der Umsatzsteuer-Voranmeldung eine Nachzahlung errechnet, wird diese vom Finanzamt automatisch als Steuererklärung unter Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 AO) festgesetzt. Gleiches gilt, wenn der Unternehmer ein Guthaben für sich errechnet hat und das Finanzamt dieser Erstattung zugestimmt hat.

Sollte es aufgrund der Umsatzsteuer-Voranmeldung zu einer Erstattung für den Unternehmer kommen, kann das Finanz- amt vom Steuerpflichtigen Sicherheitsleistungen verlangen (Bürgschaften etc.) bevor eine Auszahlung getätigt wird. Dies ermöglicht eine schnellere Auszahlung und gleichzeitig mehr Sicherheit für das Finanzamt. Im ersten Jahr der Unterneh- mensgründung wird unter Berücksichtigung gesetzlicher Bestimmungen eine monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldung verlangt. In den weiteren Jahren kann diese dann entweder monatlich, vierteljährlich oder einmal im Jahr erfolgen. Diese ist abhängig vom zu versteuernden Umsatz.