Umsatzsteuer - Ratgeber


Umsatzsteuer und Kleinunternehmer


Kleinunternehmer ist laut §19 UStG derjenige, dessen Brutto-Umsatz (Umsatz inklusive Umsatzsteuer) im Vorjahr die 17.500 Euro Grenze nicht überschritten hat und der Brutto-Umsatz des laufenden Kalenderjahres die Summe von 50.000 Euro voraussichtlich nicht überschreiten wird. Für Unternehmensgründer ist es demnach relevant, ob der Brutto-Umsatz im Jahr der Gründung die 17.500 Euro Marke nicht übersteigen wird. Überschreitet der Umsatz diese Summe, oder steigt er sogar über die 50.000 Euro Grenze, sollte sich der Kleinunternehmer dringend mit dem zuständigen Finanzamt in Verbindung setzen und die Angaben korrigieren.

Kleinunternehmer sind nicht dazu verpflichtet, die Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen, dürfen sie dann aber wiederum auch nicht in ihren Rechnungen ausweisen. Dazu entfällt das Recht zum Vorsteuerabzug.

Für Kleinunternehmer gibt es jedoch die Möglichkeit, die Umsatzsteuer zu optieren. Diese Option lohnt sich dann, wenn Kleinunternehmer aufgrund größerer Investitionen den Vorsteuerabzug in Anspruch nehmen oder sich bei Geschäftskunden nicht als Kleinunternehmer „outen“ möchten. Die Möglichkeit des Optierens der Umsatzsteuer ist allerdings an eine Bedingung gebunden: die Bindungsfrist. Wer als Kleinunternehmen auf die Umsatzsteuer-Freiheit verzichtet, ist die nächsten 5 Jahre an diese Regelung gebunden.

Der Vorteil des Verzichts auf die Umsatzsteuer birgt einen entscheidenden Vorteil: Wer unter den entsprechenden Brutto-Umsatz-Grenzen bleibt und zu seiner Kundschaft Privatkunden zählt, kann seine Waren durch den Wegfall der Umsatzsteuer günstiger als die Konkurrenz anbieten. Zu beachten ist jedoch: Sollten die Brutto-Umsatz-Grenzen nicht eingehalten werden und Sie als Kleinunternehmer Ihren Status aufgeben müssen, erhöhen sich die Preise für Ihre Kunden sprunghaft um die jeweilige Umsatzsteuer. Wer diese Preissteigerungen nicht auf seine Kundschaft übertragen möchte, muss erhebliche Umsatzeinbußen hinnehmen. Aus diesem Grund sollte jeder Kleinunternehmer gut überlegen, ob er mit der Umsatzsteuer wirtschaften möchte oder nicht.