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Vorsteuerabzug
Bei der Umsatzsteuer-Sonderprüfung wird geprüft, ob steuerpflichtige Leistungen sachlich und zeitlich richtig besteuert, keine Vorsteuerbeträge unberechtigterweise in Anspruch genommen worden sind und die Vorschriften für Steuerbefrei- ungen und –vergünstigungen den Gesetzen entsprechend eingehalten wurden. Eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung soll zeitnah erfolgen und kann somit von der Außenprüfung, die sich in der Regel auf Kalenderjahre bezieht, abweichen.
Gleichermaßen ist eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung auf das wesentliche zu beschränken. Sie ist vorzunehmen, wenn endgültige Steuerausfälle zu erwarten sind, unberechtigte Vergütungen seitens des Finanzamtes vermutet werden oder bedeutende Umsatzverlagerungen zu erwarten sind. Trotz einer möglichen Änderung der Steuerfestsetzung bleibt der Vorbehalt der Nachprüfung gem. § 164 AO dennoch bestehen. Der Steuerpflichtige ist spätestens zwei Wochen vor Be- ginn der Umsatzsteuer-Sonderprüfung inhaltlich über diese zu informieren, damit er sich selber ebenfalls entsprechend vorbereiten kann.