Umsatzsteuer - Ratgeber


Umsatzsteuer bei Grundstücken


Der Verkauf von Grundstücken wird grundsätzlich nicht mit der Umsatzsteuer versehen. In steuerlicher Hinsicht muss aber trotzdem für ein Grundstück eine Abgabe geleistet werden. Diese äußert sich jedoch nicht in Form der Umsatzsteuer, sondern der Grunderwerbsteuer. Jedoch kann bei Grundstücken die Steuerpflicht in punkto Umsatzsteuer optiert werden. Diese Option muss dann im Notarvertrag fixiert werden. Auf diese Weise wird der Käufer des Grundstücks zum Steuerschuldner.

Diese Möglichkeit biete sich jedoch nur dann für den Käufer, wenn er auch gleichzeitig Unternehmer ist und die Vorsteuer anrechnen lassen kann. Der Verkäufer erhält dann nur den Netto-Preis des Grundstücks, während der Käufer die Umsatzsteuer mit der Vorsteuer verrechnet und an das zuständige Finanzamt abführt. Die Steuerschuldnerschaft kehrt sich somit um, was wiederum in der Rechnung vermerkt werden muss. Die Angaben zum Steuersatz sowie Steuerbetrag müssen dann ausgespart werden.