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Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) veröffentlicht zu Beginn eines jeden Monats die Umrechnungskurse, welche für die Umsatzsteuerberechnung für Leistungen aus Drittländern erforderlich sind. Hierzu gehören auch die Währungen jener Länder, welche zwar in der EU sind, jedoch nicht den Euro als erstes Zahlungsmittel haben.
Zwischen den Landeswährungen mancher Länder und dem Euro gibt es zum Teil erhebliche Schwankungen, die einen ständig aktualisierten Umrechnungskurs erforderlich machen. Die veröffentlichen Umrechnungskurse und damit die Durchschnittskurse des jeweiligen Monats sind maßgeblich für die Bemessungsgrundlage der in diesem Monat ausge- führten Leistung bzw. für das Entgelt, welches für die Ausführung der Leistung in entsprechenden Monat vereinnahmt worden ist.