Umsatzsteuer - Begriffe:  Steuerschuldner


Steuerschuldner


Steuerschuldner sind natürliche oder juristische Personen, welche eine Steuer schulden, für diese haften oder für einen Dritten einzubehalten oder abzuführen haben. Gleichermaßen gilt als Steuerschuldner derjenige, der anderen Steuerver- pflichtungen nachkommen muss. Dies ist z.B. der Unternehmer bzgl. der Umsatzsteuer.

Steuerschuldner sind demnach Steuerpflichtige, die entweder Geld an das Finanzamt zahlen müssen oder welches zu- rückbekommen, wie es beim Vorsteuerabzug der Fall ist. Ein Steuerschuldner ist daher auch immer ein Steuerpflichti- ger, gleichzeitig ist jedoch nicht jeder Steuerpflichtige auch ein Steuerschuldner (Bsp.: einbehaltene Lohnsteuer durch den Arbeitgeber).