Umsatzsteuer - Ratgeber


Sonderfall Kleinbetragsrechnungen


Im Rahmen der Umsatzsteuer gibt es einen Sonderfall: die Kleinbetragsrechnungen. So müssen laut Gesetz Rechnungen, die den Rechnungsbetrag von 100 Euro (inklusive Umsatzsteuer) nicht überschreiten, bestimmte Angabe enthalten. Diese sind folgende:

- Name sowie Adresse des Leistenden und des Empfängers der Leistungen
- Das Datum der Ausstellung der Kleinbetragsrechnung
- Die Bezeichnung sowie die Menge der Leistungen
- Das Entgelt und der Steuerbetrag in einer Summe
- Der Steuersatz bzw. der Hinweis auf eine Befreiung der Umsatzsteuer

Sollten diese Angaben in der Kleinbetragsrechnung nicht vorhanden sein, ist der Vorsteuerabzug nicht rechtens. Wird die Vorsteuer trotz alledem geltend gemacht, kann von Steuerhinterziehung gesprochen werden. Aus diesem Grund ist darauf zu achten, dass sämtliche Rechnungen ordnungsgemäß erstellt wurden.