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Die Höhe des Regelsteuersatzes ist im § 12 Abs. 1 Umsatzsteuer-Gesetz geregelt. Seit dem 01. Januar 2007 liegt der Regelsteuersatz bei 19%. Die Umsatzsteuer beträgt demnach für jeden steuerpflichtigen Umsatz 19% der Bemessungs- grundlage, wenn nicht der ermäßigte Steuersatz für bestimmte Lieferungen oder sonstige Leistungen zum Tragen kommt.
Der Regelsteuersatz ist in guten wie in schlechten wirtschaftlichen Zeiten ein ständiges Thema in der Politik und hat seit 1968 eine regelmäßige Erhöhung erfahren. Im Jahr 2007 wurde der Regelsteuersatz erstmalig nicht nur um einen Pro- zentpunkt angehoben, sondern seinerzeit von 16% auf nun 19% um drei Prozentpunkte.