Umsatzsteuer - Begriffe:  Kleinunternehmer


Kleinunternehmer


Als Kleinunternehmer werden Unternehmer bezeichnet, deren Umsätze im vergangenen Jahr den Betrag von 17.500 Euro nicht überschritten haben und deren voraussichtlicher Umsatz im laufenden Geschäftsjahr nicht über 50.000 Euro liegen wird. In diesem Fall muss der Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer zahlen. Der Kleinunternehmer hat jedoch die Möglichkeit sich von dieser Regelung befreien zu lassen und Umsatzsteuer zu zahlen. Diese Befreiung macht Sinn, wenn der Kleinunternehmer größere Vorsteuerbeträge gegenüber dem Finanzamt geltend machen kann und dies auch will.

Diese Wahl zur Befreiung von der Kleinunternehmerregelung kann aber nicht willkürlich erfolgen, sondern ist für einen Zeitraum von fünf Jahren bindend. Prinzipiell gilt jedoch: Wenn die Bemessungsgrenzen überschritten werden, unterliegt der Unternehmer der Umsatzsteuerpflicht. Die weiteren gesetzlichen Regelungen ergeben sich aus § 19 UStG.